Nachstehend ein Nachtrag zur Zertifizierung EN 1090:
Allgemein dürfen in Europa nur noch Bauprodukte (z.B. Carports, Garagen, Hallen usw) von Herstellern in Verkehr gebracht werden, deren Fertigung und Verfahren mit der EN 1090 konform sind. Dies bedeutet:
Das Konstruktion und Bemessung nach dem aktuellen Stand der Technik ausgeführt werden
Be- und Verarbeitung mit den Vorgaben der EN 1090 übereinstimmen
Statische (Neu)Berechnungen nach Eurocode ausgeführt werden
Schweißprozesse gem. EN 3834 ausgeführt und überwacht werden
Schraub- bzw. Nietverbindungen gem. EN 1090 eingesetzt werden
Für tragenden Bauteile Materialprüfzeugnisse vorliegen.
Alle o.g. Punkte und Prozesse in einem werkeigenen Produktionskontrollsystem (WPK) überwacht und nachvollziehbar sind.
Speziell von Prüfämtern und öffentlichen Auftraggebern wird zunehmend der Nachweis über die Erfüllung der EN 1090 gefordert, hierzu können die eingescannten Zertifikate verwendet werden!
Eine CE Kennzeichnung unserer Produkte ist grundsätzlich möglich, in den nationalen Bauregellisten werden jedoch Carports und Garagen noch nicht behandelt und somit existieren keine gültigen rechtliche Vorgaben.
Öffentliche Auftraggeber und größere Firmen verlangen in Ihren Ausschreibungen zunehmend schon den Nachweis über die Normenkonformität mit der EN 1090, auch hierzu können die Zertifikate verwendet werden.
Bei privaten Auftraggebern spielt dies bis dato noch keine große Rolle. Es ist jedoch davon auszugehen, dass gerade bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben auch die Bauämter zunehmend derartige Bescheinigungen fordern werden.
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