Logo Siebau


Windlastzonen beachten

3. April 2019

Auf diesem Wege möchten wir auf die Thematik der sog. Windlastzonen hinweisen.

In einigen Regionen gilt es, höhere Anforderungen der Windlastzonen zu beachten. Grundsätzlich wird eine Einteilung in 4 Zonen vorgenommen:


Grundgeschwindigkeit:

  • 22,5 m/s (Windzone 1)
  • 25,0 m/s (Windzone 2)
  • 27,5 m/s (Windzone 3)
  • 30,0 m/s (Windzone 4)


Alle Siebau-Produkte sind bis einschließlich Windlastzone 2 konstruktiv ausgelegt. Sollten Siebau-Produkte in Gebieten mit höheren Windlastzonen aufgebaut werden, muss dies vorher mit Siebau technisch geklärt werden. Nach technischer Prüfung und Freigabe können je nach Produkt konstruktive Maßnahmen (Verstärkungen, Windverbände etc.) eingebaut werden. Bitte beachten Sie, dass diese Maßnahmen evtl. nicht für jedes Produkt verfügbar und mit einem Aufpreis verbunden sind. Eine Prüfung der Windlastzone erfolgt stets kundenseitig und muss uns bei der Bestellung angegeben werden. Sofern die Windlastzone bei der Bestellung nicht explizit mit angegeben wird, gehen wir von einer maximalen Windlastzone 2 aus. Wir bitten um Beachtung.


Quellen zur Bestimmung der Windlastzonen:


Hinterlassen Sie eine Nachricht

No comments yet

 
Nach oben