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Schutzmaskenpflicht für Abholer

26. Juni 2020

An dieser Stelle müssen wir darauf hinweisen, dass alle Abholer grundsätzlich bei Einfahrt auf unser Firmengelände und während des gesamten Aufenthalts auf unserem Firmengelände eine Schutzmaske tragen müssen. Alle Personen ohne Schutzmaske müssen wir abweisen. Wir bitten um Verständnis und Beachtung.


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